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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1
Joerksis Media (nachfolgend "Agentur") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse mit Kund*innen – auch, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.2
Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung ist verbindlich. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch die Agentur.

1.3
Allfällige AGB von Kund*innen werden nicht anerkannt – auch nicht durch Schweigen. Einer weiteren Zurückweisung bedarf es nicht.

1.4
Änderungen dieser AGB werden schriftlich bekannt gegeben und gelten als angenommen, wenn nicht binnen 14 Tagen schriftlich widersprochen wird. Der Hinweis auf diese Frist erfolgt ausdrücklich.

1.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine sinngemäße Regelung ersetzt.

1.6
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

1.7
Verträge mit Laufzeit verlängern sich automatisch um 6 Monate, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.

1.8
Kündigungsfristen:
– Generelle Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende
– Für Lizenzen und Hosting gelten die jeweiligen Drittanbieter-Bindungsfristen.

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2. Social Media Betreuung

2.1
Betreuungsverträge verlängern sich automatisch um 6 Monate, wenn sie nicht 3 Monate im Voraus gekündigt werden.

2.2
Der Kunde stellt Themen & Inhalte für Social-Media-Kanäle bereit. Die Agentur fordert diese regelmäßig schriftlich ein – mit Vorlauf von mind. einem Monat.

2.3
Werden Inhalte nicht rechtzeitig bereitgestellt, entfällt die Leistungserbringung durch die Agentur für diesen Zeitraum. Eine Rückvergütung oder Haftung ist ausgeschlossen.

2.4
Die Agentur übernimmt keine Garantie für Reichweite, Interaktion oder algorithmisch gesteuerte Performance von Social-Media-Plattformen.

2.5
Die Social Media Betreuung beginnt mit dem Datum der ersten Rechnung, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart.

2.6
Sofern im Leistungsumfang Foto- oder Videoproduktionen vorgesehen sind, liegt es in der Verantwortung des Kunden, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Erfolgt dies nicht oder wird kein Termin wahrgenommen, entfällt diese Leistung ohne Anspruch auf Kostenminderung oder Ersatz.

2.7
Die Agentur veröffentlicht ausschließlich freigegebene Inhalte. Für rechtliche Aspekte (Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) der vom Kunden bereitgestellten Inhalte haftet ausschließlich der Kunde.

2.8
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Zugänge (z. B. Meta Business, Google My Business, Instagram) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Bei fehlenden oder verspäteten Zugängen entfällt die Leistungserbringung entsprechend. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

2.9
Die Agentur haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen oder Änderungen durch Drittplattformen wie Meta, TikTok oder LinkedIn.

2.10

Fair Use bei Fototerminen
Bei laufenden Social Media Betreuungsverträgen inkludierte Fototermine gelten als „Fair Use“: Pro Kalenderquartal ist ein Termin im vereinbarten Umfang inkludiert, sofern nicht anders geregelt. Darüber hinausgehende Foto- oder Videoproduktionen werden separat verrechnet. Nicht rechtzeitig vereinbarte Termine (mind. 10 Werktage Vorlauf) verfallen ersatzlos.

2.11

Kein Anspruch auf Datenübergabe nach Vertragsende
Nach Beendigung der Social-Media-Betreuung besteht kein Anspruch auf Übergabe oder Herausgabe der erstellten Inhalte (z. B. Grafiken, Texte, Templates, Bilddateien, Planungen oder Canva-Projekte). Diese verbleiben im Eigentum der Agentur, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Ebenso werden sämtliche im Rahmen der Betreuung eingerichteten Zugänge zu Tools, Plattformen und Cloud-Speichern (z. B. Canva, Dropbox, Planungstools) gesperrt und nach Ablauf des Vertrags gelöscht, sofern keine separate Vereinbarung zur Weiternutzung besteht.

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3. Social Media Plattformen und Drittanbieter

3.1
Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Sperrungen oder Systemfehler von Drittplattformen. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Anbieter.

3.2
Externe Tools (z. B. Wix, Canva, Zoho, Dropbox, ChatGPT etc.) werden nach bestem Wissen eingesetzt. Änderungen oder Ausfälle bei Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.

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4. Konzept- und Ideenschutz

4.1
Wird vor Vertragsabschluss ein Konzept, eine Idee oder Strategie präsentiert, gilt automatisch ein Pitching-Vertrag als geschlossen.

4.2
Konzepte, Entwürfe und Vorschläge bleiben geistiges Eigentum der Agentur – unabhängig von ihrer Umsetzung.

4.3
Wird ein Konzept ohne Beauftragung ganz oder teilweise verwendet, wird ein angemessenes Honorar zzgl. 20 % USt. fällig.

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5. Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht

5.1
Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Vertrag oder Briefing.

5.2
Alle erforderlichen Inhalte, Daten und Informationen sind termingerecht vom Kunden bereitzustellen. Bei Verzug ist die Agentur berechtigt, das Projekt zu pausieren. Zeitfenster verfallen ersatzlos.

5.3
Freigaben gelten als erteilt, wenn binnen 5 Werktagen keine Rückmeldung erfolgt.

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6. Fremdleistungen

6.1
Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Diese gelten nicht als Erfüllungsgehilfen der Agentur.

6.2
Der Kunde übernimmt nach Vertragsende etwaige Drittverträge, insbesondere für Hosting, Domains, Softwarelizenzen oder Werbekonten.

6.3
Hosting, Domains oder sonstige technische Leistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – über die Agentur bereitgestellt und zu den jeweils gültigen Konditionen weiterverrechnet.

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7. Termine und Verzug

7.1
Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.

7.2
Höhere Gewalt, Krankheit oder Verzögerungen durch Dritte verlängern Fristen angemessen.

7.3
Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verzug haftet die Agentur maximal in Höhe des Netto-Auftragswertes.

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8. Honorar

8.1
Das Honorar ist – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungserhalt fällig.

8.2
Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert verrechnet.

8.3
Nicht zur Umsetzung gebrachte, aber beauftragte Leistungen sind in vollem Umfang zu vergüten – auch ohne Übergabe oder Nutzung.

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9. Zahlung, Eigentum, Raten

9.1
Zahlungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungserhalt zu leisten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt jede Leistung Eigentum der Agentur.

9.2
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen (9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz), Mahnspesen und alle Inkassokosten verrechnet. Die Agentur ist berechtigt, alle laufenden Leistungen auszusetzen.

9.3
Bei Zahlungsverzug über 30 Tage kann die Agentur den Vertrag fristlos kündigen.

9.4
Nicht beglichene Rechnungen werden nach mehrfacher Mahnung ohne weitere Ankündigung an ein Inkassobüro oder eine Rechtsvertretung zur Eintreibung übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

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10. Nutzungsrechte

10.1
Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.

10.2
Nicht gewählte oder nicht genutzte Entwürfe bleiben Eigentum der Agentur.

10.3
Jede Nutzung außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs ist honorarpflichtig.

10.4
Die eigenständige Weitergabe, Veränderung oder Veröffentlichung der Agenturleistungen ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

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11. Archivierung

Die Agentur bewahrt abgeschlossene Projekte für 12 Monate auf. Danach erfolgt eine automatische Löschung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

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12. Kennzeichnung und Referenzen

12.1
Die Agentur darf auf erbrachten Leistungen als Urheberin genannt werden.

12.2
Eine Referenznennung (z. B. auf der Website, Social Media, Portfolios) ist zulässig, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.

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13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und ausschließlich zur Vertragsabwicklung sowie zur Kundenbetreuung verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn rechtlich erforderlich oder ausdrücklich gewünscht. Der Kunde kann der werblichen Nutzung jederzeit widersprechen.

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14. Haftung

14.1
Die Agentur haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung ist auf den Netto-Auftragswert begrenzt.

14.2
Keine Haftung für Rechtsverstöße durch Inhalte des Kunden (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte).

14.3
Rechtliche Prüfungen (z. B. Impressum, Bildrechte, Datenschutz) obliegen dem Kunden.

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15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

15.1
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur.

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16. Eigentumsvorbehalt

16.1
Sämtliche gelieferten Waren (z. B. Drucksorten, Werbemittel, Bilddaten, Datenträger, digitale Dateien oder Zugangscodes) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

16.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Waren vor vollständiger Bezahlung zu verpfänden, zu veräußern oder in anderer Weise darüber zu verfügen.

16.3
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, bereits gelieferte aber nicht bezahlte Waren zurückzufordern. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.

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17. Rücktrittsrecht bei unterlassener Mitwirkung

17.1
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (z. B. Inhalte, Feedback, Termine, Freigaben) trotz zweimaliger schriftlicher Erinnerung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall in vollem Umfang zu vergüten.

17.2
Ein Rücktritt entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für bereits begonnene oder vorbereitete Leistungen. Auch Drittkosten werden weiterverrechnet.

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18. Gewährleistung

18.1
Die Agentur verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung ihrer Leistungen gemäß dem vereinbarten Briefing.

18.2
Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nachträgliche Änderungswünsche gelten nicht als Mängel. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine einmalige Nachbesserung.

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19. Prüfpflicht vor Veröffentlichung

19.1
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte vor Freigabe auf Richtigkeit, Rechtschreibung, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu prüfen.

19.2
Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für etwaige Verstöße. Die Agentur ist von jeglicher Haftung freigestellt.

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20. Veröffentlichungssperre bei Zahlungsverzug

20.1
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, veröffentlichte Leistungen (z. B. Websites, Kampagnen, Grafiken) offline zu stellen oder deren Nutzung zu untersagen, bis sämtliche Forderungen beglichen sind.

20.2
Der Kunde trägt das wirtschaftliche Risiko dieser Maßnahme.

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21. Bildmaterial und Nutzungsrechte

21.1
Sämtliche von der Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Fotos, Videos, Rohdaten und sonstige Bildmaterialien bleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Eigentum der Agentur.

21.2
Nach Vertragsende ist eine weitere Nutzung, Bearbeitung oder Veröffentlichung dieser Inhalte nur mit schriftlicher Genehmigung der Agentur zulässig.

21.3
Eine Übertragung von Rohdaten oder unbearbeiteten Inhalten erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

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22. Lieferung von Daten

22.1
Digitale Daten (z. B. Bilddateien, Layouts, Videos, Textdokumente, Grafiken) werden – sofern vereinbart – in einem gängigen, verwendbaren Format (z. B. JPG, PNG, MP4, PDF, DOCX, ZIP) übermittelt.

22.2
Die Verantwortung für die Sicherung der gelieferten Daten liegt ab dem Zeitpunkt der Zustellung beim Kunden. Eine dauerhafte Speicherung oder Archivierung durch die Agentur erfolgt nicht über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus.

22.3
Für nachträglich gewünschte Wiederbereitstellungen von Daten oder Projektdateien (z. B. für Druck oder Weiterverarbeitung) kann ein zusätzlicher Aufwand in Rechnung gestellt werden, sofern keine gesonderte Vereinbarung zur Datensicherung besteht.

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